Die Kanzlei
Die Kanzlei gehört zu den führenden Anwaltskanzleien auf dem Gebiet des Eisenbahnrechts. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir über Kooperationen eisenbahnfachliches und eisenbahnrechtliches Wissen verbinden. Dadurch können wir unsere Mandanten in allen Fragen des Eisenbahnbetriebsdienstes, des Eisenbahnmaschinendienstes, des Eisenbahnbaus und des Eisenbahnrechts umfassend und mit höchster Qualität beraten.
Die Anwälte
Die Anwälte sind bundesweit tätig und auf das Eisenbahnrecht spezialisiert.
Der Tätigkeitsschwerpunkt
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt insbesondere in der Beratung und Prozessvertretung der Eisenbahnunternehmen im Gründungsstadium, bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragscontrolling, in Fragen des Netzzugangs, im Rahmen von Schadensersatzprozessen bis hin zur arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Beratung und Vertretung. Wir beraten sowohl national als auch grenzüberschreitend tätige Eisenbahnunternehmen. Wir begleiten unsere Mandanten mit unserer Rechtsberatung im Tagesgeschäft.
Die Rechtsbereiche:
- Eisenbahnrecht
- Speditions- und Transportrecht
- Verkehrsrecht
- Schadensersatz- und allgemeines Zivilrecht, Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung
- Arbeitsrecht
- Vertragsgestaltung und Vertragscontrolling