Eisenbahnrecht

Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Eisenbahnrecht. Wir beraten, vertreten und schulen Eisenbahnen, Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie Kommunen. Zu unseren Hauptleistungen zählen die Vertragsgestaltung, die Aufklärung von Unfällen und die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Eisenbahnrecht
Das Eisenbahnrecht hat sich seit der Bahnreform im Jahre 1994 rasant entwickelt. Durch die Liberalisierung des europäischen Schienenverkehrs wurden die Staatsbahnen in Wirtschaftsunternehmen umgewandelt und der Wettbewerb der Eisenbahnunternehmen eingeführt.

Trotz dieser Liberalisierung sehen sich die Eisenbahnen vielen Schwierigkeiten ausgesetzt. Die ehemaligen Staatsbahnen nehmen in Europa nach wie vor eine monopolistische Stellung ein. Zudem haben sich die Anforderungen an den Betrieb von Eisenbahnverkehrs- unternehmen, von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, von Haltern und Hersteller von Fahrzeugen enorm verändert und erhöht.

Das heutige Eisenbahnrecht ist vielfältig und wirkt sich aus auf das Vertrags- und Schadensersatzrecht (z.B. BGB, HaftpflG), das Arbeitsrecht, das öffentliche Recht (z.B. AEG, EIBV, TEIV, EBO, TfV) und das Strafrecht.